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Viel zu niedriges Pflegegeld: AK bekämpfte Bescheid mit Erfolg

APA-OTS-Meldungen aus dem Finanzsektor in der "BSN Extended Version"
Wichtige Originaltextaussendungen aus der Branche. Wir ergänzen vollautomatisch Bilder aus dem Fundus von photaq.com und Aktieninformationen aus dem Börse Social Network. Wer eine Korrektur zu den Beiträgen wünscht: mailto:office@boerse-social.com . Wir wiederum übernehmen keinerlei Haftung für Augenerkrankungen aufgrund von geballtem Grossbuchstabeneinsatz der Aussender. Wir meinen: Firmennamen, die länger als drei Buchstaben sind, schreibt man nicht durchgängig in Grossbuchstaben (Versalien).
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28.04.2024, 2522 Zeichen

Linz (OTS) - Eine Familie aus dem Bezirk Braunau hatte für die Betreuung ihrer schwer demenzkranken Mutter Pflegegeld der Stufe 2 bezogen. Weil das aus Sicht der Familie viel zu wenig war, stellte sie bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes. Die PVA lehnte ab. Die AK klagte gegen den Bescheid und bekam Recht – die PVA muss der Familie ein deutlich höheres Pflegegeld auszahlen. „Das ist leider kein Einzelfall. Die AK muss immer wieder gegen Bescheide der Pensionsversicherungsanstalt klagen, weil sie dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden“ sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Die über 80-jährige Frau ist zwar körperlich in einem guten Gesundheitszustand, leidet aber an einer schweren Demenzerkrankung, die sich in sehr kurzer Zeit rapide verschlechtert hatte. Sie sei stark verwirrt, desorientiert, vergesslich und mitunter auch aggressiv, mit Hang zur Selbstverletzung. Daher könne sie keine Sekunde allein gelassen werden, so die Angehörigen. Daher stellten sie den Antrag auf Erhöhung des bisherigen Pflegegeldes.
Es liege kein Pflegebedarf vor, der die Erhöhung des Pflegegeldes rechtfertigen würde, so die Begründung der PVA. Der Antrag wurde daher abgelehnt, obwohl der Pflegeaufwand für die kranke Frau zuletzt stark zugenommen hatte. Das wollte sich die Familie nicht gefallen lassen, sie wandte sich an die AK-Bezirksstelle Braunau. Nach dem Beratungsgespräch kam die zuständige AK-Rechtsexpertin zu dem Schluss, dass die bisherige Pflegestufe 2 dem Gesundheitszustand und Pflegeaufwand überhaupt nicht mehr gerecht wird. Sie reichte daher beim Arbeits- und Sozialgericht Klage gegen den ablehnenden Bescheid ein.
Das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen ergab einen Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden pro Monat. Für Demenz gibt es zudem einen Zuschlag von mindestens 25 Stunden, in diesem Fall sogar von 45 Stunden. Somit ergab sich ein Pflegeaufwand von mehr als 205 Stunden pro Monat. Daher sprach das Gericht der Familie die Pflegestufe 6 zu. Das sind um rund 1.200 Euro mehr pro Monat als vor dem Gerichtsverfahren. Der Einsatz der AK hatte sich also gelohnt.
„Ich erwarte mir von der PVA ordentliche Gutachten und faktenbasierte Bescheide, damit unsere Mitglieder auf kurzem und fairem Wege zu ihren Ansprüchen kommen“, fordert Andreas Stangl. „Denn es könne nicht sein, dass Menschen, die schwer krank sind, Pflege benötigen oder nicht mehr arbeiten können, auch noch den Rechtsweg bestreiten müssen“, so der AK-Präsident.

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